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Hauterkrankungen sind häufigste Berufskrankheit


Derzeit werden nur 500 Fälle pro Jahr als Berufskrankheit anerkannt


DGUV geht von jährlich über 18 000 Fällen aus


Damit eine Berufskrankheit als solche anerkannt wird – und dadurch auch die bestmögliche Therapie von den Berufsgenossenschaften bezahlt wird – müssen Arbeitnehmer seit Anfang des Jahres ihre angestammte Arbeit nicht mehr aufgeben.

 

Hierauf weist der Berufsverband der Deutschen Dermatologen hin. Bislang war diese Anerkennung nur möglich, wenn der Job auch beendet wurde.

 

Laut Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung (DGUV) gibt es jährlich bei über 18 000 Erkrankungen einen Zusammenhang zum Beruf. Tatsächlich als Berufskrankheit anerkannt würden derzeit aber nur 500 Fälle pro Jahr – am häufigsten Hauterkrankungen.

 

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Arbeitnehmer müssen ihre Arbeit nicht aufgeben


Laut DGUV jährlich über 18000 Berufserkrankungen pro Jahr
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